Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Firma: Tamecha Heizung Sanitär und Klima
Inhaber: Emmanuel Wabo Tamo
Adresse: Markpl. 11, 71665 Vaihingen an der Enz
Telefon: +49 15216100725
E‑Mail: kontakt@tamecha.de
USt‑ID: DE451135018
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Auftragnehmer (Tamecha Heizung Sanitär und Klima) und Auftraggeber (Kunde). Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1 Geltungsbereich
- Anwendungsbereich: Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Nebenleistungen im Bereich Planung, Lieferung, Montage, Instandsetzung und Wartung von Heizungs- und Sanitäranlagen.
- Ausnahmen: Für öffentlich-rechtliche Auftraggeber oder besondere Verträge (z. B. VOB-Verträge) gelten ggf. abweichende Bestimmungen, die ausdrücklich vereinbart werden müssen.
2 Vertragsangebot und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend, außer sie sind schriftlich als verbindlich gekennzeichnet.
- Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer.
- Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung und ergänzenden Vereinbarungen; technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie den Vertragszweck nicht beeinträchtigen.
3 Termine, Fristen und Verzögerungen
- Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
- Terminverzögerungen durch höhere Gewalt, fehlende Unterlagen, unvorhersehbare Hindernisse oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen.
- Verzugsfolgen: Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, können Verzugszinsen sowie die Aussetzung weiterer Leistungen geltend gemacht werden.
4 Preise, Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen
- Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Abschlagszahlungen: Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in angemessener Höhe vor Materialbestellung und in Bauabschnitten verlangen; fällige Abschläge sind sofort zahlbar.
- Sicherheitszahlung: Bei Auftragsbeginn ist eine Sicherheitsstellung in Höhe von 10 % des Auftragswertes fällig.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen zu zahlen; bei Zahlungsverzug nach Fälligkeit Verzugspauschale € 40,- zuzüglich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
- Aussetzungsrecht: Bei Zahlungsverzug oder fehlender Sicherheitsstellung ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen und Mehrkosten zu berechnen.
5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Zugang und Mitwirkung: Der Auftraggeber gewährleistet jederzeit ungehinderten Zutritt, notwendige Strom‑ und Wasseranschlüsse sowie sichere Lagerflächen; erforderliche Unterlagen, Genehmigungen und Entscheidungen sind innerhalb 7 Werktagen zu erteilen.
- Folgen bei Mitwirkungsmangel: Unterbleiben Mitwirkung oder Wiederherstellung, verlängern sich Fristen; Mehrkosten und Wartezeiten sind nach Stundensatz zu vergüten.
6 Ausführungs- und Gewährleistungsbestimmungen
- Mängelanzeige: Offensichtliche Mängel sind binnen 7 Tagen, spätestens 14 Tagen nach Fertigstellung schriftlich per E‑Mail an kontakt@tamecha.de oder per Einschreiben anzuzeigen; verdeckte Mängel binnen 7 Tagen nach Entdeckung. Maßgeblich ist der Eingangszeitstempel. Unterbleibt fristgerechte Anzeige, erlöschen Gewährleistungsansprüche für den betreffenden Mangel.
- Nacherfüllung: Der Auftragnehmer wählt Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; die Frist zur Nacherfüllung beträgt in der Regel 14 Tage, bei besonderem Aufwand entsprechend länger. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
- Hersteller und Lieferanten: Für Produktfehler haftet primär der Hersteller; der Auftragnehmer übernimmt nur die Gewähr für ordnungsgemäße Einbauleistung. Prüfkosten und Rücksendekosten für Verdachtsfälle übernimmt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
- Ausschluss: Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei unsachgemäßer Handhabung, Veränderungen, Nacharbeiten oder Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte, bei Betrieb entgegen Herstellervorgaben oder bei Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel.
- Zutrittsverweigerung und endgültiger Ausschluss: Wird dem Auftragnehmer dauerhaft oder endgültig der Zutritt verwehrt oder untersagt der Auftraggeber ausdrücklich die Fertigstellung und Abnahme, entfällt die Gewährleistung für die betroffenen Leistungsteile ab diesem Zeitpunkt; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; der Auftragnehmer kann fristlos aus wichtigem Grund kündigen und entstandene Kosten geltend machen.
- Dokumentation: Der Auftragnehmer dokumentiert Zustand, Leistungen und Beanstandungen durch Übergabeprotokolle, Fotos und Zeitstempel‑E‑Mails; diese Dokumente gelten als maßgeblicher Nachweis.
- Verjährung: Gesetzliche Gewährleistungsfristen bleiben bestehen; für Unternehmer können zulässige Verkürzungen vorgesehen werden.
7 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Unbeschränkt haftet der Auftragnehmer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typischerweise vorhersehbare vertragstypische Schäden begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Höchstsumme: Die Haftung ist insgesamt begrenzt auf die Höhe der netto vom Auftraggeber gezahlten Vergütung für den jeweiligen Auftrag, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder personelle Schäden vorliegen.
- Produkthaftung bleibt unberührt.
8 Eigentumsvorbehalt
- Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers; bei Einbau bleibt Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten; der Auftraggeber tritt bereits jetzt Forderungen aus Weiterveräußerung ab.
- Zugangs- und Rückbaupflicht: Bei Zahlungsausfall oder Zutrittsverweigerung kann der Auftragnehmer auf seine Kosten Materialien sichern; Rückbau darf nur nach gerichtlicher Anordnung erfolgen.
9 Rücktritt und Kündigung
- Kündigung: Bei wichtigem Grund, insbesondere dauerhafter Zutrittsverweigerung, Zahlungsverzug oder arglistiger Täuschung, kann jede Partei fristlos kündigen.
- Vergütung bei Kündigung: Bei berechtigter Kündigung durch den Auftragnehmer sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Material‑ und Lagerkosten zu ersetzen.
- Vertragsstrafe: Bei wiederholter, unbegründeter Zutrittsverweigerung behält sich der Auftragnehmer vor, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe geltend zu machen.
10 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden zur Auftragsabwicklung verarbeitet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
11 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
- Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
- Anwendbares Recht: Deutsches Recht findet Anwendung.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.